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FAQ für Anbieter

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Was kommt auf uns als Cloud-Anbieter von Cloud Services oder cloud-bezogenen Beratungsdienstleistungen zu, wenn wir das Label erhalten uns auf Trusted Cloud listen lassen möchten? Mit welchem Aufwand müssen wir rechnen?
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Während das Trusted Cloud Label grundsätzlich nur für einzelne Services, nicht für einen Anbieter als solchen, erteilt wird, werden im Rahmen des Trusted Cloud Directorys für Dienstleister, die Anbieter selbst gelistet. Der konkrete zeitliche Aufwand hängt in beiden Fällen ganz individuell vom jeweiligen Service bzw. Dienstleistungsangebot ab und kann nicht pauschal angegeben werden. Details zum Listungsprozess können Sie dem Listungsleitfaden entnehmen. Diesen finden Sie hier.

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Wie hoch sind die Kosten für das Trusted Cloud Label? Kann man das Label kostenfrei erhalten?
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Das Label Trusted Cloud wird nicht kostenfrei vergeben. Die Höhe der entstehenden Kosten bei Erhalt des Labels können Sie der gültigen Gebührenordnung entnehmen. Diese finden Sie hier. Für die Prüfung Ihres Listungsantrags entstehen Ihnen keine Kosten. HINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Die Gebührenordnung gemäß Listung nach Kriterienkatalog 2.0 finden Sie hier

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Wie hoch sind die Kosten für eine Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister? Kann man kostenfrei gelistet werden?
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Die Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister erfolgt nicht kostenfrei. Die Höhe der entstehenden Kosten bei Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister können Sie der Gebührenordnung entnehmen. Diese finden Sie hier. Für die Prüfung Ihres Listungsantrags entstehen Ihnen keine Kosten.

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Wo finde ich die Mindestanforderungen, die ein Cloud Service erfüllen muss, um das Label Trusted Cloud zu erhalten?
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Die Mindestanforderungen, die Voraussetzung für den Erhalt des Trusted Cloud Labels sind, können Sie dem Trusted Cloud Kriterienkatalog entnehmen. Diesen finden Sie hierHINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Sie finden ihn hier. Eine Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 wird ab Ende Juni 2018 möglich sein.

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Wo finde ich die Mindestanforderungen, die ein Anbieter cloud-bezogener Dienstleistungen zur Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister erfüllen muss?
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Die Mindestanforderungen, die Voraussetzung für die Listung des Anbieters im Trusted Cloud Directory für Dienstleister sind, können Sie dem Trusted Cloud Kriterienkatalog für Dienstleister entnehmen. Diesen finden Sie hier.

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Welche Leistungen erhalten Anbieter von Cloud-Lösungen bei Erhalt des Trusted Cloud Labels für Cloud Services?
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Erfüllt der Cloud Service die Mindestanforderungen des Trusted Cloud Labels, erhält der Anbieter das Label für den jeweiligen Service und kann mit diesem – immer nur in Bezug auf den ausgezeichneten Service – werben. Der ausgezeichnete Service wird zudem auf www.trusted-cloud.de präsentiert. Dadurch und durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Trusted Cloud betreibt, steigert sich die Außenwahrnehmung Ihres Service. Anbieter können sich so einen größeren Kundenkreis erschließen und profitieren zudem von der positiven Wirkung der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ebenso werden unsere gelisteten Anbieter Teil einer exklusiven Informations- und Networking Plattform (Trusted Cloud Lounge) in Zusammenarbeit mit dem BMWi.

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Was passiert nachdem wir den Antrag auf Listung als Trusted Cloud Service eingereicht haben? Wie lange dauert die Prüfung durch den Beirat, der über die Labelvergabe an einen Service entscheidet?
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Nachdem der Listungsantrag für Cloud Services vollständig vorliegt, wird eine Entscheidungsvorlage für den Trusted Cloud Beirat erstellt. Dieser entscheidet final über die Vergabe des Labels an einen Service. Nach Erhalt der Entscheidungsvorlage beträgt die Rückmeldefrist des Trusted Cloud Beirats 14 Tage. Stimmt der Beirat der Listung zu, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud. Erst wenn die Unterschrift beider Seiten vorliegt, wird der Service auf www.trusted-cloud.de gelistet.

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Was passiert nachdem wir den Antrag auf Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister eingereicht haben?
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Nachdem der Listungsantrag für Cloud Services vollständig vorliegt, wird dieser durch einen unabhängigen Prüfer geprüft. Bei Erfüllung der Mindestanforderungen, dokumentiert durch die Zustimmung des unabhängigen Beirats des Kompetenznetzwerks, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Dienstleister und dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud. Erst wenn die Unterschrift beider Seiten vorliegt, wird der Dienstleister auf www.trusted-cloud.de gelistet.

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Welche Leistungen erhalten Anbieter cloud-bezogener Dienstleistungen bei Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister?
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Erfüllt der Anbieter die Mindestanforderungen des Trusted Cloud Kriterienkatalogs für Dienstleister, wird er im Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelistet und mit einer ansprechenden Kurzdarstellung plus strukturierter Leistungsbeschreibung präsentiert. Der Dienstleister erhält zudem ein grafisches Element, das ihn als auf Trusted Cloud gelisteten Dienstleister ausweist und das auf der eigenen Webdarstellung sowie in anderen Materialien des Dienstleister eingebunden werden kann.

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Können Anbieter, deren Services mit dem Label ausgezeichnet wurden oder Dienstleister, die im Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelistet sind, auch das Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verwenden?
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Das Trusted Cloud-Logo ist zwar auf das Bundesministerium eingetragen, gelistete Services dürfen jedoch ausschließlich mit dem ihnen zugewiesenen Label werben. Im Falle der gelisteten Dienstleister gilt gleiches: ein Werben mit dem Logo des BMWi ist untersagt. Es soll lediglich mit dem durch Trusted Cloud zur Verfügung gestellten grafischen Element geworben werden.

Zulässig ist dagegen die Verwendung folgender Formulierung in redaktionellen Texten:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Schirmherrschaft für Trusted Cloud übernommen.“

Das Trusted Cloud Logo, so zeigen die Erfahrungen u. a. auf der CeBIT, spricht viele Nutzergruppen an. Der Name Trusted Cloud ist zudem durch das vorangegangene Forschungsprogramm und die umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Trusted Cloud gut etabliert.

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Welche Zertifikate werden für die Listungsanträge benötigt?
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Es werden keine konkreten Zertifikate für den Listungsantrag für Cloud Services und den als Dienstleister benötigt. Anbieter können durch die Angabe von vorhandenen Zertifikaten –den Service, den Anbieter oder betroffene Subunternehmern betreffend – ihre Angaben im jeweiligen Listungsantrag lediglich bekräftigen, jedoch nicht per se erfüllen.

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Gibt es einen telefonischen Ansprechpartner, der Anbieter während des Listungsprozesses unterstützt?
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Bei Anfragen den Listungsprozess betreffend können Sie sich gern an registrierung@trusted-cloud.de wenden und darüber einen individuellen Telefontermin vereinbaren.

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Kann das Label Trusted Cloud für Cloud Services von einem Unternehmen mit Firmensitz im Ausland beantragt werden?
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Um einen Service bei Trusted Cloud listen zu lassen, muss dieser die im Trusted Cloud-Kriterienkatalog aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Der Firmensitz muss keine besonderen Anforderungen erfüllen. Im Zusammenhang mit dem Service muss jedoch ein Vertragsabschluss nach deutschem Vertragsrecht ermöglicht und die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutz Gesetzes (BDSG) erfüllt werden.

Ausführliche Informationen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, können Sie im Trusted Cloud-Kriterienkatalog für Cloud Services nachlesen.

HINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Sie finden ihn hier. Eine Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 wird ab Ende Juni 2018 möglich sein. Sollten Sie ein Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 anstreben, muss ein Vertragsabschluss nach europäischem Vertragsrecht ermöglicht werden.
 

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An wen richtet sich das Label Trusted Cloud für Cloud Services und das Trusted Cloud Directory für Dienstleister, vornehmlich an die großen renommierten Anbieter oder an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?
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Trusted Cloud macht grundsätzlich keinen Unterschied nach der Unternehmensgröße. Es können alle Services und Dienstleister gelistet werden, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Um insbesondere kleinenund mitteständischen Unternehmen die Chance zu geben, ebenfalls von Trusted Cloud profitieren zu können, gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen Sonderkonditionen (siehe GebührenordnungTrusted Cloud Label für Cloud Service und Gebührenordnung für Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister).

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Brauchen Anbieter, die auf www.trusted-cloud.de gelistet werden wollen, einen Nachweis ihrer wirtschaftlichen Stabilität?
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Die Kriterienkataloge für Cloud Services und für Dienstleister erfassen Angaben zur Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Anbieters bei der Bereitstellung von Cloud-Lösungen bzw. von Dienstleistungsanboten rund um die Cloud. Anhaltspunkte sind auch Kriterien wie die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, insbesondere in cloud-bezogenen Bereichen, Angaben zum Unternehmens-Umsatz sowie die Anzahl der angebotenen Cloud Services bzw. cloud-bezogenen Dienstleistungen. Diese Angaben lassen eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Stabilität des Anbieters zu.