Die Familie der Trusted Cloud Services wächst weiter – zwei weitere Trusted Cloud Services gelistet
Im Juli sind zwei weitere Cloud Services auf www./cloud-service-suche gelistet worden und dürfen das Trusted Cloud Label für ein Jahr tragen:
Die Netz-Werker AG erhält das Label für den IT-Outsourcing Service, eine Private Cloud IaaS-Lösung inklusive Telefonankopplung in einer hochsicheren und performanten Rechenzentrums-Umgebung für die Auslagerung von IT-Komponenten für die täglichen Geschäftsabläufe.
Die netfiles GmbH erhält das Label für die SaaS-Lösung netfiles, die hochsichere virtuelle Datenräume zum Datenaustausch und zur Online-Zusammenarbeit an Dokumenten bietet – eine Lösung für hochvertrauliche Daten und eine effiziente Zusammenarbeit mit Kunden, Geschäftspartnern und im Projekt.
Alle genannten Lösungen haben die für die Listung als Trusted Cloud Service notwendigen Mindestanforderungen erfüllt, und die Service-Anbieter haben die angegeben Eigenschaften verbindlich zugesichert. Geprüft wurde die Erfüllung der Mindestanforderungen durch einen unabhängigen, externen Auditor. Das unabhängige Kontrollgremium, der Trusted Cloud-Beirat mit Vertretern von Anbietern, Anwendern, der Wissenschaft wie auch des BMWi, hat nach dem Bericht des Auditors der Vergabe des Labels zugestimmt.
Lassen Sie Ihre Cloud-Lösungen listen – Trusted Cloud-Anbieter sagen warum
In den vergangenen Newslettern haben verschiedene Anbieter von Lösungen, die mit dem Label Trusted Cloud ausgezeichnet sind, erklärt, weshalb sie sich für das Trusted Cloud Label entschieden haben. Diese kurzen Statements sagen mehr als jede Werbekampagne, daher haben wir sie auf www./cloud-anbieter-sagen-warum eingestellt. Lassen Sie sich von den Stimmen überzeugter Trusted Cloud-Anbieter, inspirieren, und lassen auch Sie Ihre Cloud-Anwendung listen.
Erreicht der Brexit auch die Cloud? – mögliche Auswirkungen des EU-Austritts Großbritanniens auf den Datenschutz
Am 23. Juni hat sich eine Mehrheit der britischen Bürger für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen. Welche konkreten Auswirkungen das politisch und wirtschaftlich haben wird, ist noch nicht absehbar. Fakt ist aber, dass der sogenannte Brexit für deutliche Unsicherheit sorgt – auch im Bereich des Cloud Computing.
Denn die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt grundsätzlich (nur) für alle Mitgliedsstaaten der EU (Art. 3 Abs. 1 DSGVO). Zu diesen wird Großbritannien nach dem Vollzug des Brexit nicht mehr gehören, stattdessen wird es zum sogenannten Drittstaat, für den die Vorschriften über die Datentransfers in Drittstaaten nach Art. 44 ff. DSGVO (früher § 4b, 4c BDSG) gelten. Das heißt, es muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass angemessene Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules oder ähnliches – in Großbritannien als Drittstaat durch die Zielunternehmen bestehen (Art. 46 DSGVO). Die gute Nachricht ist: Auftragsdatenverarbeitung ist bei Anwendung solcher zusätzlichen Instrumente nach der DSGVO auch in Drittstaaten möglich.
Um ein solches kompliziertes Verfahren zu umgehen, müsste die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO treffen und damit feststellen, dass Großbritannien ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweist. Zu welcher Regelung es schließlich kommen wird, bleibt abzuwarten. Neben einer latenten Rechtsunsicherheit kann jedoch auf Cloud-Anwender wie Cloud-Anbieter ein hoher Anpassungsbedarf im Hinblick auf den Datenschutz zukommen.
Auch die großen Verbände der IKT-Wirtschaft wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom), der Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi), der eco Verband für Internetwirtschaft e. V. und der EuroCloud Deutschland_eco e. V. erwarten verschiedene Auswirkungen der britischen Entscheidung für die Unternehmen hierzulande. So sind sich alle einig, dass der EU-Austritt Großbritanniens die Bestrebungen der EU einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt zu schaffen konterkariert.
Die Sommerpause kommt – Verpassen Sie nicht die Anmeldung für Trusted Cloud-Vorträge
Vielerorts stehen sie unmittelbar bevor, in einigen Bundesländern haben sie bereits begonnen – die Sommerferien. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf verschiedene Veranstaltungen hinweisen, im Rahmen derer Trusted Cloud präsentiert wird: So wird Horst Westerfeld, Staatssekretär a. D. und ehemaliger CIO des Landes Hessen, Trusted Cloud bspw. auf dem IT-GRC KONGRESS 2016 am 16. September in Berlin sowie auf dem IoT-Kongress in München am 15. September präsentieren. Auch auf den nächsten Terminen der Roadshow „smarter_mittelstand“ – am 8. September in Bremen, am 25. Oktober in Dortmund und am 7. November in Nürnberg – sowie auf dem diesjährigen VDE Kongress unter dem Motto „Internet der Dinge“ am 7. und 8. November in Mannheim wird Trusted Cloud wieder vertreten sein. Verpassen Sie nicht, sich für die Veranstaltungen anzumelden und besuchen Sie die Präsentationen zu Trusted Cloud.
Hinweise auf Veranstaltungen mit Trusted Cloud finden Sie auf www./aktuelles.
Es geht immer noch besser – Trusted Cloud startet Online-Befragung Mitte August
Das Trusted Cloud Online-Portal ist nun seit mehreren Monaten live, die ersten Cloud-Lösungen tragen das Label – kurz der Start von Trusted Cloud im März diesen Jahres war erfolgreich. Aber auch wir wissen: Es geht immer noch besser und genau das wollen wir – noch besser werden für Cloud-Anwender wie für Cloud-Anbieter. Deswegen startet Trusted Cloud Mitte August 2016 eine Online-Befragung. Zum Start des Befragungszeitraums werden wir einen gesonderten Aufruf zur Beteiligung versenden. Doch wir möchten Sie bereits heute bitten: Unterstützen Sie uns, und beteiligen Sie sich an der Befragung!