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Presseinformation | Erste Cloud Services erfüllen die Kriterien der EU-DSGVO

Seit August ist die Listung nach Kriterienkatalog 2.0 möglich und die ersten fünf Cloud Provider haben die Anforderungen bereits erfolgreich umgesetzt

Köln, den 27.09.2018 Das Label Trusted Cloud steht bei Anbietern und Anwendern für Transparenz im Cloud Computing. Mit dem Kriterienkatalog 2.0 wird auch die Erfüllung der EU-DSGVO geprüft.

Das Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V. hat die Herausforderungen der EU-DSGVO sofort aufgegriffen und seinen Kriterienkatalog um die neuen datenschutzrechtlichen Erfordernisse erweitert. Die Auszeichnung mit dem Trusted Cloud Label gemäß Kriterienkatalog 2.0 bestätigt die Ausrichtung nach den aktuellsten Vorgaben der EU-DSGVO. Seit August 2018 konnten bereits fünf Services das Label nach dem Kriterienktalog 2.0 erhalten.

„Die Listung der fünf Cloud Services gemäß des Kriterienkatalogs 2.0 freut mich sehr. Sie bestätigt die hohe Akzeptanz des Trusted Cloud Labels bei Anwendern und Anbietern.“ Stefan Schumacher (VOICE -Bundesverband der IT-Anwender), Vorstandsvorsitzender des Kompetenznetzwerks Trusted Cloud e. V.

Grafik mit dem Logo Trusted Cloud und den Logos der Cloud Services Dynamic Services for Collaboration und Open Telekom Cloud (T-Systems International GmbH), FlexServer (Profihost AG), SEWOBE Online-Software (SEWOBE GmbH) und netfiles (netfiles GmbH)

Den Pilotantrag der neuen Kriterien von Trusted Cloud hat die T-Systems International GmbH mit Dynamic Services for Collaboration und Open Telekom Cloud gestellt.

Weitere Services, die die neuen Anforderungen erfüllen, sind der FlexServer der Profihost AG, die SEWOBE Online-Software der SEWOBE GmbH und der Service netfiles der netfiles GmbH.

Das Kompetenznetzwerk Trusted Cloud, der Herausgeber des Trusted Cloud Labels für Cloud Services, hat bereits im Mai 2018 die neuen Vorgaben in seinen Kriterienkatalog aufgenommen. Eines von vielen neuen Kriterien, das Trusted Cloud Service-Anbieter beantworten müssen, ist z. B. die Angabe der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Weiter wird u. a. verlangt, dass ein ADV-Vertrag basierend auf den Anforderungen der EU-DSGVO angeboten wird, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unter www.trusted-cloud.de stehen Informationen zum Kriterienkatalog 2.0 gemäß den Anforderungen der EU-DSGVO. Dort finden Cloud Service-Anbieter auch Hilfestellungen zum Antragsverfahren. Ebenso bietet www.trusted-cloud.de Orientierungswissen für Anwender und informiert über Cloud-Lösungen mit dem Trusted Cloud Label.

 

Weitere Informationen

Impressum

Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V.
Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Thomas Niessen
Lichtstr. 43h
50825 Köln
Telefon: 0221-7000 48-157
Telefax: 0221-7000 48-111

Bei technischen Fragen zum Internetauftritt schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info[at]trusted-cloud.de

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