Die Datenschutzzertifizierung des Kompetenznetzwerks
Trusted Cloud e.V

Unter dem Projektnamen AUDITOR wurde, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom KIT gemeinsam mit der Universität Kassel und weitern Konsortialpartnern ein Schema für eine Zertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO für Clouds-Dienste entwickelt. Das Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e.V. fungiert als Verwalter dieses Konformitätsbewertungsprogramms. Dieses ist, nach Prüfung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), am 28.06.2024 durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) bewilligt worden und kann nunmehr als verbindliche Basis für Zertifizierungen unter der Marke GDPR-CC eingesetzt werden.


Was sind Zertifizierungen gemäß Artikel 42 DSGVO ?

Gemäß Artikel 42,1 DSGVO handelt es sich hierbei um datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, die dazu dienen, nachzuweisen, dass diese Verordnung (DSGVO) bei Verarbeitungsvorgängen von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern eingehalten wird. Durch diesen spezifischen Charakter unterscheiden sie sich von Zertifizierungen wie der ISO 27001 oder ISO 27018.

Gemäß Artikel 5,2 der DSGVO muss der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Sicherheit der Verarbeitung nachweisen und hat hierfür auch eine Rechenschaftspflicht. Ein Nachweis hierfür kann gemäß Art. 28,5 DSGVO durch genehmigte Zertifizierungen geführt werden und, im Falle möglicher Geldbußen, mildernd berücksichtigt werden.


Was ist der Gegenstand der Zertifizierung?

Durch AUDITOR können Cloud-Anbieter die Vereinbarkeit ihrer Datenverarbeitungsvorgänge mit datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO nachweisen. Den Zertifizierungsgegenstand bilden Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten. Der AUDITOR Kriterienkatalog bildet den Prüfstandard der Zertifizierung und enthält Kriterien, Erläuterungen, Umsetzungshinweise und Nachweise für Cloud Dienste.

Speziell werden auch Bedürfnisse von KMU werden berücksichtigt durch

  • Schutzklassenkonzept
  • Modularisierung und Anerkennung bestehender Zertifikate
  • Nur Mindestanforderungen gemäß DSGVO, keine zusätzlichen Anforderungen

Wer kann Zertifikate erteilen?

Das Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e.V. agiert als neutraler Verwalter des Zertifizierungsprogramms und erteilt selbst keine Zertifikate.

Zertifikate werden von spezialisierten Unternehmen erteilt; die Zertifizierungsstellen müssen sich nach der ISO/IEC 17065 i.V.m. den ergänzenden Anforderungen zur Akkreditierung nach Art. 43 Abs. 3 DSGVO und dem AUDITOR-Programm akkreditieren lassen.

Die Akkreditierung erfolgt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Zertifizierungsstellen weisen gegenüber der DAkkS nach, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Ebenso ist von den Zertifizierungsstellen eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kompetenznetzwerk Trusted Cloud abzuschließen.

Der Cloud Anbieter wendet sich zur Durchführung von Audits und Erteilung eines Zertifikats direkt an eine der akkreditierten Zertifizierungsstellen.

Das Verzeichnis der akkreditierten Zertifizierungsstellen wird auf dieser Website geführt werden.

Warum sollte ein Cloud Anbieter sich zertifizieren lassen?

  • Erfüllung von Nachweis- und Rechenschaftspflichten für die Kunden des Cloud Anbieters.
    Zertifizierungen werden als Faktor für hinreichende Garantien bei der Auswahl eines Auftragsverarbeiters herangezogen.
  • Minimierung von Risiken für den Cloud Anbieter.
    Ein DSGVO-Zertifikat wird bei der Bemessung von Geldbußen mildernd berücksichtigt.
  • Eventuelle Einhaltung von Marktzutrittsvoraussetzungen zum Beispiel im Bereich von Videosprechstunden BMV-Ä ("Ein Zertifikat gemäß Artikel 42 DS-GVO für den Geltungsbereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Videodiensten in der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Videosprechstunden...").

Sollten Sie spezielle Fragen zur Datenschutzzertifizierung haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter geschaeftsstelle@trusted-cloud.de.


FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung

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Wer kontrolliert die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung?
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Welche Rolle spielen Verhaltensregeln und Zertifizierungen?
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Unterscheidung Verhaltensregeln und Zertifizierungen
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Nachweis der Konformität zum Datenschutz

FAQs zu AUDITOR

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Wer verwaltet AUDITOR?
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Wann wird AUDITOR auf dem Markt angeboten werden?
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Wie teuer wird AUDITOR sein?
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Wie steht AUDITOR zum TCDP?
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Wie wird sichergestellt, dass AUDITOR zukünftig Anklang findet?
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Wie steht AUDITOR zu anderen Zertifizierungen, welche auf die DSGVO aufbauen?
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Wie steht AUDITOR zu anderen Cloud-Dienst-Zertifizierungen?
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Für wen ist AUDITOR vorteilhaft?
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Welche Standardisierungsmaßnahmen sind geplant?
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Welche Rolle nimmt der Lenkungsausschuss ein?