Bewilligung AUDITOR

28.06.2024

Der im Rahmen des AUDITOR Forschungsprogramms entwickelte Kriterienkatalog für eine Datenschutzzertifizierung nach Artikel 42 DSGVO wurde nach Prüfung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit dem Datum 28.06.2024 genehmigt.

Damit können Zertifizierungsstellen, die die Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die Zertifizierungen unter der Marke GDPR CC anbieten. Nähere Informationen auf unserer Informationsseite zur DSGVO-Zertifizierung.