Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) europaweit vollumfänglich wirksam. Unternehmen und Behörden, aber auch Vereine und andere Institutionen sind nun verpflichtet, noch mehr Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten walten zu lassen und nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wurde der Trusted Cloud-Kriterienkatalog für Cloud Service-Anbieter an die Vorgaben der EU-DSGVO angepasst.
Die Listung nach Kriterienkatalog 2.0 ist jetzt möglich. Hier geht's zur Registrierung.